Die Mitgliedsorganisationen des Forum Sozial e.V. zahlen an das Forum jährliche
Mitgliedsbeiträge nach folgenden Regelungen:
- Die Höhe des Beitrages richtet sich nach den von der Mitgliedsorganisation unterhaltenen Einrichtungen und Diensten. Unterhalten Mitgliedsorganisationen mehrere Einrichtungen und Dienste, so sind die sich daraus ergebenen Beitragsleistungen zu addieren.
- Für Einrichtungen und Dienste, die auf Grundlage einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung / Entgeltvereinbarung finanziert werden, beträgt der Beitragssatz für je vorgehaltenen Platz in der Einrichtung einen Tagessatzes pro Jahr. Grundlage für die Berechnung ist die Situation des dem Beitragsjahr vorausgehenden Kalenderjahres.
- Für Mitgliedsorganisationen, die nicht auf der Grundlage von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen Dienste anbieten, beträgt der Beitragssatz 0,15% der Gesamteinnahmen des Vorjahres.
- Der Mindestbeitrag beträgt 250,- € jährlich.
- Der Beitrag für Fördermitglieder beträgt 50,-€ jährlich.
- Für Mitgliedsorganisationen, die erst in der zweiten Hälfte des Jahres Mitglied werden, wird für das Beitragsjahr der halbe Beitrag nach vorstehender Regelung fällig.
- Über begründete Anträge auf Ermäßigung des Jahresbeitrages entscheidet der Vorstand.
Für das Erstellen von z.B.
- Leistungsvereinbarungen
- Vergütungsvereinbarungen
- Anträgen
- Konzepten
wird ein Stundensatz von 70,- € erhoben
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 03.06.2014