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Die Mitgliedsorganisationen des Forum Sozial e.V. zahlen an das Forum jährliche Mitgliedsbeiträge nach folgenden Regelungen:

 

  • Die Höhe des Beitrages richtet sich nach den von der Mitgliedsorganisation unterhaltenen Einrichtungen und Diensten. Unterhalten Mitgliedsorganisationen mehrere Einrichtungen und Dienste, so sind die sich daraus ergebenen Beitragsleistungen zu addieren.

 

  • Für Einrichtungen und Dienste, die auf Grundlage einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung / Entgeltvereinbarung finanziert werden, beträgt der Beitragssatz für je vorgehaltenen Platz in der Einrichtung einen Tagessatz (für Einrichtungen der Eingliederungshilfe beinhaltet dieser auch die existenzsichernden Kosten) pro Jahr. Grundlage für die Berechnung ist die Situation des dem Beitragsjahr vorausgehenden Kalenderjahres.

 

  • Für Mitgliedsorganisationen, die auf der Grundlage einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung / Entgeltvereinbarung Fachleistungsstunden / Stundensätze vereinbart haben, beträgt der Beitragssatz 0,15 % der Gesamteinnahmen des Vorjahres.

 

  • Für Mitgliedsorganisationen, die nicht auf der Grundlage von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen Dienste anbieten, beträgt der Beitragssatz 0,15% des finanziellen Gesamtaufwandes des Vorjahres.

 

  • Der Mindestbeitrag beträgt 250,- € jährlich.

 

  • Der Beitrag für Fördermitglieder beträgt 50,-€ jährlich.

 

  • Für Mitgliedsorganisationen, die erst in der zweiten Hälfte des Jahres Mitglied werden, wird für das Beitragsjahr der halbe Beitrag nach vorstehender Regelung fällig.

 

  • Über begründete Anträge auf Ermäßigung des Jahresbeitrages entscheidet der Vorstand.

 

 

Für das Erstellen von z.B.

 

  • Leistungsvereinbarungen
  • Vergütungsvereinbarungen
  • Anträgen
  • Konzepten

 

wird ein Stundensatz von 70,- € erhoben

 

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.11.2020

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